Corona-2-G Regel

Nach der aktuellen Corona-Verordnung und den Präzisierungen des Landessportbundes und des Bezirksamtes ist der Verein verpflichtet, die Einhaltung der 2G-Regel in unseren Tennishallen zu kontrollieren.  

Die Einhaltung der 2G-Regel wird nachgewiesen:

      durch den digitalen Nachweis der 2.Impfung

      durch den digitalen Nachweis einer Impfung plus positivem PCR-Test-Nachweis, der mehr als 6 Monate zurückliegt

      durch positiven PCR-Test-Nachweis, der weniger als 6 Monate und mehr als 28 Tage zurückliegt

 

Anders als kommerzielle Hallen können wir keine Eingangskontrolle dieser Nachweise für unsere  Vereinshallen vornehmen. Um die 2G-Regel dennoch sicherzustellen, sind wir auf die Mitverantwortung der Hallenbucher (Einzel- oder Abo) angewiesen.

 

Folgendes Verfahren hat der Vorstand beschlossen:

1.Alle Bucher von Hallenstunden weisen gegenüber dem Clubsekretariat nach, dass sie die 2G-Regel erfüllen. Der entsprechende Beleg kann auch elektronisch übermittelt werden.

 2.Die Bucher überprüfen die Nachweise sämtlicher Spieler, die den gebuchten Platz nutzen, und können dies auch auf Nachfrage hin belegen.

Beide Punkte müssen vor dem jeweiligen ersten Spieltermin erfüllt sein.