9. Infektionsschutz-Verordnung

Die MinisterpräsidentInnen und die Bundeskanzlerin haben neue Massnahmen beschlossen, die ab Montag, 2.11.2020 gelten:

„Die Neunte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung vom 27. Oktober wird am 31. Oktober in Kraft treten und erscheint am gleichen Tag …. Am 2. November tritt die Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung in Kraft …

Bis zum Inkrafttreten der Neunten bzw. Zehnten Änderungsverordnung gilt die hier jeweils abgebildete Version“.

 Was heisst das für unseren Verein? Vorab heißt es, „der Amateursport wird ausgesetzt.“ „Einzeln oder mit einem Partner darf Sport betrieben werden.“ „Kontakte müssen auf das absolute Minimum reduziert werden“. Alles mögliche muss explizit geschlossen werden, Sporthallen sind nicht darunter. Ob Tennis in unseren Hallen gespielt werden darf oder nicht, muss geklärt werden. Wir hoffen, dass das mit Veröffentlichung der 10. Änderungsverordnung am Montag beantwortet werden kann. Solange werden unsere Hallen also geöffnet bleiben.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.