11. Infektionsschutz-Verordnung

Der Berliner Senat die 11. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung veröffentlicht. Danach müssen ab Samstag, 7.11.2020 alle Sporthallen (mit wenigen, für uns nicht zutreffenden Ausnahmen) geschlossen werden. Unsere Außenplätze 1-3 und 7 bleiben geöffnet, so dass weiter Tennis gespielt werden kann.

Der Vorstand der TV Frohnau schliesst sich der Einschätzung des TVBB an:
„Der TVBB unterstützt weiterhin die nötigen Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus, bedauert die jetzige Verschärfung der Regeln zu Lasten des kontaktlosen Tennissports jedoch zutiefst und hofft, dass wir schnellstmöglich wieder zur alten Regelung zurückkehren können, um im Winter dem Tennissport in der Halle nachgehen zu können.“

Der Vorstand wird sich bemühen, Entschädigungen für den Eingriff in unser Eigentum zu bekommen, und Ihnen damit Ihre Abozahlungen (eventuell teilweise) für die nicht zu nutzenden Hallenstunden zu erstatten.

Ihr Vorstand